Die Träger der praktischen Ausbildung (TpA) sind nach §8 Abs 3 Pflegeberufegesetz verantwortlich für die organisatorische Planung der Praxiseinsätze für die komplette Ausbildungszeit, die Bestandteil des Ausbildungsvertrages ist.
TpAs sind mit der Komplexität der Planung überfordert, delegieren diese Aufgabe an eine Pflegeschule oder eine Koordinierungsstelle.
Planende Stellen benötigen für diese komplexe Aufgabe eine gezielte digitale Lösung, aber kein umfangreiches (Schul-)Verwaltungstool. Auch das bisherige Excel-Tool stößt an seine Grenzen in der Verarbeitung der großen Datenmengen
Der QUESAP Ausbildungsplaner-Schule kurz -SchulApp- ersetzt jetzt die Excel Lösung.
Hier geht es zu den Funktion und zum Produktblatt:.
Lernen auch Sie unser neues Produkt, die SchulApp, live kennen. Hierzu bieten wir Online-Demotermine an. Oder fordern sie gleich Ihr Angebot an.
Für die Übernahme der Koordinierungstätigkeiten leiten die TpA den Pflegeschulen oder schulübergreifenden Koordinierungsstellen einen Anteil der pro Azubi aus dem Ausbildungsfonds erhaltenen Ausbildungspauschale weiter.
In manchen Bundesländern haben sich die Verbände der Pflegeschulen und der Einrichtungen auf einen Betrag geeinigt, der als angemessen für die Übernahme der Koordinierungstätigkeiten angesehen wird. In Baden-Württemberg betrug diese sogenannte Organisationspauschale beispielsweise im Jahr 2021 rund 544 Euro pro Azubi.
In diesem Betrag sind neben den Personalkosten für Organisation und Planungsarbeiten auch Sachkosten, beispielsweise für Fachtage oder den Einsatz einer Planungssoftware, enthalten.
QUESAP.software unterstützt die Koordinierungsstellen dabei, die Finanzierung der SchulApp durch die Träger der praktischen Ausbildung zu kalkulieren.
Weitere Informationen zum QUESAP Ausbildungsplaner-Schule erhalten Sie unter mailto:vertrieb@quesap.software