Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
zur befristeten überlassung von Software als "Software as a Service" (SaaS)

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von QUESAP.software GmbH nachfolgend QUESAP.software genannt, bereit gestellten digitalen Web-Applikationen, Informationen, Muster, Dokumente und sonstigen Onlinediensten (im Folgenden Onlineprodukte), deren Nutzung ausschließlich im Wege der Datenfernübertragung über das Internet erfolgt.

Präambel

Der Lizenznehmer - im folgenden Kunde genannt - beabsichtigt, das nachfolgend beschriebene Softwareprodukt: (QUESAP Ausbildungsplaner-Pflege - nachfolgend PraxisApp - und QUESAP Ausbildungsplaner-Schule nachfolgend -SchulApp - genannt) des Lizenzgebers - im folgenden Anbieter genannt - in seinem Unternehmen für die Laufzeit dieses Vertrages zu nutzen. Der Anbieter gewährt daher dem Kunden auf der Grundlage dieses Vertrags den Gebrauch seines Softwareproduktes als "Software as a Service" auf Zeit. Das Softwareprodukt wird hierzu in seiner jeweils aktuellen Version zur Verfügung gestellt.

Hierzu vereinbaren die Parteien was folgt:

1. Vertragsgegenstand, Verbesserungen, Weiterentwicklungen

1.1. Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software des Anbieters gemäß der aktuellen Produktbeschreibung mit Funktionalitäten (Leistungsbeschreibung) gemäß www.quesap.software/feature für die PraxisApp (Anlage 1) und www.quesap.software/schulapp für die SchulApp (Anlage 2) sowie den Beschreibungen auf der Homepage von QUESAP.software als "Software as a Service" ("SaaS"). Diese Beschreibungen werden Bestandteil des Vertrages.

1.2. Die Software wird vom Anbieter als SaaS-Lösung betrieben. Vertragsgegenstand ist die überlassung von Software zur Nutzung durch Zugriff auf das Rechenzentrum des vom Anbieter beauftragten Providers über das Internet.
Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und als SaaS Angebot betriebene Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.
Der Anbieter stellt dem Kunden zeitlich befristet für die Dauer dieses Vertrages folgendes Softwareprodukt zur Nutzung zur Verfügung (nachfolgend: "Software"): QUESAP Ausbildungsplaner
Bestandteil der Software ist auch die dazugehörige Benutzerdokumentation (nachfolgend: "Dokumentation") die im Hilfecenter unter hilfe.quesap.software eingerichtet werden kann. Die überlassung des Quellcodes ist nicht geschuldet.

1.3. Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in der jeweils aktuellen Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht ("übergabepunkt"), zur Nutzung bereit.
Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und er erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen übergabepunkt.
Der Anbieter wird die Software immer in der aktuellen Version anbieten und wird den Kunden auf das Update hinweisen. Die Aktualisierung der Software erfolgt nach Möglichkeit im Zeitraum zwischen 20:00 und 05:00 Uhr. Der Anbieter ist nicht verpflichtet die Software während eines laufenden Aktualisierungsvorgangs zur Verfügung zu stellen.

1.4. Nicht geschuldet sind Installations-, Anpassungs- und Konfigurationsleistungen durch den Anbieter sowie die Sicherung von Daten auf den Systemen des Kunden und der Daten, die mit der Software verarbeitet oder erstellt werden.

2. Nutzungsrechte, Vervielfältigung, überlassung an Dritte, Vertragsstrafe

2.1. Da die Software ausschließlich auf den Servern des Anbieters oder auf Servern von durch den Anbieter beauftragten Dienstleistern abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und der Anbieter räumt auch keine solche Rechte ein. Der Anbieter räumt dem Kunden aber für die Laufzeit des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen sowie die Software für die vertragsgemäßen Zwecke gemäß der Produktbeschreibung zu nutzen. Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien ist es unzulässig, Dritten die Nutzung der Software zu ermöglichen. Als Dritte gelten auch mit dem Kunden konzernverbundene Unternehmen oder Kooperationspartner im Rahmen der praktischen Ausbildung.
Die mit der Nutzung der Software bereitgestellten Dokumente, Methoden und Beurteilungsbögen, unterliegen dem Urheberrecht des Anbieters. Der Kunde ist berechtigt diese im Rahmen der Softwarenutzung und für eine anschließende Dokumentation zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt diese Dokumente, Methoden und Beurteilungsbögen Dritten zur Verfügung zu stellen oder zur Nutzung zu übertragen. Dies gilt auch für konzernverbundene Unternehmen, die ebenfalls als Dritte gelten.

Der Kunde ist berechtigt, die Software PraxisApp - für die erworbene Anzahl an Lizenzen für Auszubildende - oder SchulApp - für die erworbene Anzahl an Lizenzen für Klassen - zu nutzen. Die Anzahl der Nutzer bestimmt der Kunde. Der Kunde erhält:
* in der PraxisApp für jeden der vereinbarten Auszubildenden eine Lizenz mit einer Zugriffsberechtigung, bestehend aus einer Benutzerkennung, einer E-Mail-Adresse und einem Passwort. Benutzerkennung und Passwort können durch den Kunden oder den Auszubildenden geändert werden. Der Kunde darf Benutzerkennung und Passwort nur den berechtigten Personen mitteilen und ist ansonsten zur Geheimhaltung verpflichtet.
* in der SchulApp für jede Klasse (unabhängig von der Anzahl der Auszubildenden) eine Lizenz zum Verwalten und Organisieren der Klasse (übliche Klassengröße bis max. 40 Auszubildende). Der registrierte Kunde der SchulApp erhält eine Zugriffsberechtigung, bestehend aus einer Benutzerkennung, einer E-Mail-Adresse und einem Passwort.

2.2. Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieters erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

2.3. Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich beim Anbieter anzuzeigen.

2.4. Der Kunde ist nicht berechtigt und technisch auch nicht in der Lage, eine Vervielfältigung der Software vorzunehmen. Zu Sicherungszwecken seiner in die Softwarelösung eingepflegten Inhalte ist der Kunde berechtigt und verpflichtet Sicherungskopien der durch die Software erzeugten Dokumente zu den Einzellizenzen anzufertigen und aufzubewahren. Diese Sicherungskopien muss der Anbieter eigenverantwortlich in seinen IT-Systemen speichern.
über die in den Ziffern 2.1 bis 2.4 genannten Fälle hinaus ist der Kunde nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigt.

2.5. Der Kunde ist nicht berechtigt die ihm übertragene Nutzungsmöglichkeit der Software Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unter zu lizensieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen. Urhebervermerke sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm übertragene Nutzungsmöglichkeit der Software für mehr als einen Auszubildenden pro Einzelnutzungsmöglichkeit zu verwenden.
Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor vertragswidriger Nutzung der Software zu treffen. Dabei achtet der Anbieter darauf, dass der vertragsgemäße Einsatz der Software nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt wird.
Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde auf Verlangen des Anbieters unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Namen und Anschrift des unberechtigten Nutzers mitzuteilen.

3. Entgelt, Fälligkeit und Verzug

3.1. Das Entgelt für die Softwarenutzung ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder dem Angebot der QUESAP.software Website und versteht sich als monatlicher - für die PraxisApp - oder jährlicher - für die SchulApp - Betrag zuzüglich Umsatzsteuer. Das Entgelt ist je nach dem individuellen Angebot entweder im Voraus zum Ersten eines jeden Monats oder eines Jahres (das mit Datum des Vertragsschlusses beginnt) zur Zahlung fällig. Bestellungen von neuen Lizenzen nach dem Ersten eines Monats werden bis zur nächsten Abrechnung für jede Lizenz proratiert, d.h. entsprechend anteilig der Nutzungstage verrechnet. Einmalig fällt nach Bestellung eine Bereitstellungsgebühr an. Das Entgelt für die Bereitstellung der "Software as a Service" (SaaS) ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder dem Angebot der QUESAP.software Website. Der Anbieter verwendet zur Zahlung des Entgelts für die Softwarenutzung das SEPA-Lastschriftverfahren oder bezahlt nach Rechnung.

3.2. Die Verzugszinsen betragen neun Prozent über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Im Falle des Verzuges ist der Anbieter außerdem berechtigt, die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40 EUR nach Maßgabe des § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Der Anbieter behält sich weitere Ansprüche wegen Verzuges vor. Die Verzugspauschale ist auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch anzurechnen.

3.3. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die Softwarenutzung und den Kundenaccount zu sperren bzw. von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen. Der Kunde bleibt in diesen Fällen verpflichtet, die zeitabhängigen Entgelte weiter zu bezahlen. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderndes Mittel auch dann, wenn der Anbieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung hat.

3.4. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte (mindestens 50 Prozent) oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, ist der Anbieter befugt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit verbleibenden monatlichen Preise zu verlangen. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn entweder der Anbieter einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweisen kann. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Anbieter vorbehalten.

3.5. Der Anbieter kann jederzeit gemäß dem Auftragsblatt die Preise, wie auch die Sätze für eine vereinbarte Vergütung nach Aufwand, der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Entgelterhöhung mehr als 10% kann der Kunde das Vertragsverhältnis zum Ende des laufenden Vertragsmonats kündigen.
Die Vergütung sonstiger Leistungen richtet sich nach dem jeweils gültigen Preisblatt des Anbieters.

4. Obhutspflichten, Obliegenheiten des Kunden

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Software durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern. Der Kunde wird etwaige das Programm betreffende Passwörter an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufbewahren und seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen und des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Zugangsrechte zur Softwarelösung einzurichten.

4.2. Der Kunde informiert sich vorab über die mit der Software des Anbieters kompatiblen Programme und Systemvoraussetzungen und stellt sicher, dass die in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) genannten Hard- und Softwarevoraussetzungen erfüllt werden.

4.3. Der Kunde sichert die auf den jeweiligen Auszubildenden bezogenen Datenbestände (Dokumente, Formulare, Nachweise etc.) in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens einmal in der Woche. Dies gilt auch für den Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages, da nicht auszuschließen ist, dass der Kunde danach nicht mehr auf seine Daten zugreifen kann.

5. Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung, Rückgabe- / Löschungspflichten

5.1. Der Vertrag tritt mit der Bestellung des Kunden und Bestätigung durch den Anbieter in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit für die PraxisApp 3 Monate und die SchulApp 12 Monate. Danach kann er von jeder Partei bei der PraxisApp mit einer Frist von vier Wochen zum Ende jedes Kalendermonats und bei der SchulApp mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende ordentlich und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

5.2. Der Vertrag kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund gekündigt werden. Für den Anbieter liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn der Kunde Nutzungsrechte des Anbieters dadurch verletzt, dass er die Software entgegen den Bestimmungen des Vertrages nutzt und die rechtswidrige Nutzung trotz Abmahnung des Anbieters mit angemessener Fristsetzung nicht unterlässt.

5.3. Die Kündigung muss schriftlich oder in elektronischer Form (z. B. per E-Mail) an
buchhaltung@quesap.software erfolgen.
Im Falle einer Kündigung hat der Kunde die Nutzung der Software zum Ende der Vertragslaufzeit einzustellen. Nach Beendigung des Vertrags hat der Kunde etwaige überlassene Datenträger sowie die vollständigen, dem Kunden überlassenen Dokumentationen, Materialien und sonstige Unterlagen an den Anbieter zurückzugeben und die beim Anbieter gespeicherten Daten zu löschen bzw. an sich selbst zu übertragen soweit diesbezüglich gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder -rechte bestehen.

6. Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht

6.1. Der Kunde ist mit außerhalb des Gegenseitigkeitsverhältnisses von Leistung und Gegenleistung nach diesem Vertrag stehenden Forderungen nicht zur Aufrechnung berechtigt. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht, wenn die Gegenforderungen des Anbieters nicht bestritten, rechtskräftig festgestellt oder zur Entscheidung reif sind.

6.2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nicht geltend machen, es sei denn, es liegt eine der vorgenannten Ausnahmen vor.

7. Gewährleistung des Anbieters, Wartung der Software

7.1. Der Anbieter gewährleistet, dass die Software die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit bei Vertragsabschluss aufweist und diese auch während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Anbieter gewährleistet weiterhin, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen. Etwaige auftretenden Sach- und Rechtsmängel an der Software wird der Anbieter in angemessener Zeit beseitigen. Die § 536b (Kenntnis des Kunden vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Kunden) BGB finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 (Selbstbeseitigungsrecht des Kunden) ist jedoch ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel der Software, die bereits bei Lieferung der Software vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

7.2. Der Kunde zeigt dem Anbieter Mängel der Software unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich oder in elektronischer Form unter info@quesap.software an. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände.
Mängel der überlassenen Software einschließlich der sonstiger Unterlagen werden vom Anbieter nach entsprechender Mängelanzeige durch den Kunden innerhalb einer angemessenen Zeit behoben. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl des Anbieters durch kostenfreie Nachbesserung oder änderung der Software.

7.3. Der Kunde darf eine Minderung des Nutzungsentgelts nicht durch Abzug von der vereinbarten Miete durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Mängelbeseitigung als fehlgeschlagen anzusehen ist. Die Mängelbeseitigung gilt als fehlgeschlagen, wenn sie unmöglich ist oder wenn der Anbieter die Mängelbeseitigung verweigert oder sie ihm unzumutbar ist.

7.4. Soweit der Anbieter änderungen an der Software vornimmt und sich hieraus wesentliche Leistungsänderungen ergeben, wird der Kunde rechtzeitig vor der Umsetzung der änderungen eine entsprechende Mitteilung erhalten. Entstehen für ihn dadurch nachweislich Nachteile, steht dem Kunden das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu. Die Kündigung hat innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Weiterentwicklung/Leistungsänderung zu erfolgen.

8. Rechtsmängelgewährleistung

8.1. Die vom Anbieter gelieferte Software ist frei von Rechten Dritter, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen. Die Benutzung von QUESAP Ausbildungsplaner beinhaltet automatisch die integrierten OpenSource Komponenten, sollte sich dort eine änderung ergeben richten sich die Ansprüche der Rechteinhaber ausschließlich an den QUESAP.software GmbH, Rechtsansprüche werden nicht an die Kunden weitergegeben.

8.2. Machen Dritte Ansprüche gegen den Kunden wegen Verletzung ihrer Rechte geltend, hat der Anbieter alles Erforderliche zu tun, um auf seine Kosten die Software gegen die geltend gemachten Rechte Dritter zu verteidigen. Der Kunde wird den Anbieter von der Geltendmachung solcher Rechte Dritter unverzüglich informieren und dem Anbieter sämtliche Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, die erforderlich sind, um die Software gegen die geltend gemachten Rechte Dritter zu verteidigen.

8.3. Soweit Rechtsmängel bestehen, ist der Anbieter (a) nach seiner Wahl berechtigt, (i) durch rechtmäßige Maßnahmen die Rechte Dritter, die die vertragsgemäße Nutzung der Software beeinträchtigen, oder (ii) deren Geltendmachung zu beseitigen, oder (iii) die Software in der Weise zu verändern oder zu ersetzen, dass sie fremde Rechte Dritter nicht mehr verletzt, wenn und soweit dadurch die geschuldete
Funktionalität der Software nicht erheblich beeinträchtigt wird, und (b) verpflichtet, die dem Kunden entstandenen notwendigen erstattungsfähigen Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten.

9. Datenschutz und Herausgabe und Löschung von Daten

9.1. Der Anbieter wird bei der Erbringung seiner vertragsgegenständlichen Leistungen die anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) berücksichtigen.

9.2. Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
Der Anbieter wird die personenbezogenen Daten, die er im Rahmen der Vertragsdurchführung vom Kunden erhalten hat oder von denen im Rahmen der Vertragsausführung sonst Kenntnis erlangt, ausschließlich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten aus dieser Vereinbarung gegenüber dem Kunden und diese nur zu anderen Zwecken verarbeiten, soweit für den Anbieter eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht.

9.3. Der Anbieter sichert die Daten des Kunden auf dem vom Anbieter verantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server. Der Kunde ist verpflichtet seine Daten und Dokumente in regelmäßigen üblichen Abständen selbst zu sichern. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nicht im Auftrag des Anbieters, Art. 28 DSVGVO ist nicht einschlägig.

9.4. Nach Vertragsende wird der Kunden-Account und sämtliche durch den Kunden gespeicherte Daten vollständig und nicht wieder herstellbar durch den Anbieter gelöscht. Gleiches gilt für den Fall des Löschens einer lernenden Person (Auszubildenden) während der Vertragslaufzeit durch den Kunden. Mit Löschung der im Kunden-Accounts gespeicherten Daten besteht kein Zugriffsrecht mehr auf die vom Kunden in den Account eingestellten Daten. Der Kunde erhält im Fall der Vertragsbeendigung rechtzeitig vor der Löschung einen Hinweis des Anbieters, so dass eine Sicherung und Speicherung der Daten durch den Kunden erfolgen kann. Der Kunde hat die Möglichkeit und Pflicht die Sicherung oder Speicherung der Daten seines Kunden-Accounts selbständig bei Vertragsende oder im Fall des Löschens einer lernenden Person (Auszubildenden) durchzuführen

10.Haftung

10.1. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind sowohl gegenüber dem Anbieter als auch gegenüber seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden nicht für einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung des Auszubildenden.

10.2. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, das heißt solcher vertraglicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Sie gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Anbieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Die Beschränkung gilt weiterhin nicht für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

10.3. Im Falle des Schadensersatzanspruchs für die leicht fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und in Fällen der grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht in Fällen von Personenschäden, von Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

10.4. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird mit Ausnahme der Haftungsfälle der Ziffern 9.2 und 9.3 dieses Vertrages ausgeschlossen.

10.5. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Haftungsbeschränkungen nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.

11. Verfügbarkeit, Vertragsgegenstand

11.1. Die Software wird als zur Nutzung und Speicherung von Daten über das Internet bereitgestellt. Eine Beschreibung der Funktionalitäten, der zugelassenen Nutzer, befindet sich in Anlage 1.

11.2. Die Verfügbarkeit der Software beträgt 99,00% pro Monat abzüglich der für das Einspielen von Updates, Upgrades, neuen Releases und/oder sonstigen Modifikationen und Wartungsarbeiten notwendigen Zeit. Die vorgenannten Arbeiten werden nach Möglichkeit in einem Zeitraum zwischen 20:00 Uhr und 05:00 Uhr vorgenommen und übersteigen in der Regel eine Dauer von 120 Minuten pro Unterbrechung nicht.

11.3. Die folgenden Vertragsbestandteile sind in der untenstehenden Reihenfolge anwendbar:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen zur befristeten überlassung von "Software as a Service" (SaaS)
- Online Bestellung - Online Vertragsabschluss

12. Vertraulichkeit

12.1. Die Parteien verpflichten sich, die auf der Grundlage dieses Vertrags ausgetauschten Informationen, streng vertraulich zu behandeln und Dritten nur insoweit zur Kenntnis zu geben, als diese die Vertraulichen Informationen für die Erfüllung dieses Vertrags unbedingt benötigen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vertraulichen Informationen schriftlich, mündlich, elektronisch oder digital verkörpert oder in anderer Form geteilt werden.

12.2. Die Parteien werden etwaigen Dritten, denen sie die Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gemäß diesem Vertrag geben, ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichten. Die Parteien werden durch geeignete Schutzmaßnahmen sicherstellen, dass keine anderen Mitarbeiter oder sonstige Dritte Zugriff auf die Vertraulichen Informationen haben.

12.3. Die Parteien verpflichten sich, die ihnen auf der Grundlage dieses Vertrags zur Kenntnis gebrachten Informationen der jeweils anderen Partei ausschließlich zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrags zu benutzen.

12.4. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht nicht bzw. endet, soweit
- vertrauliche Informationen öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung seitens der die Vertraulichen Informationen empfangenden Partei oder eines Dritten zurückzuführen ist;
- die vertraulichen Informationen der empfangenden Partei bereits aufgrund eigener Entwicklungen bekannt sind oder werden;
- der Partei, der vertrauliche Informationen zur Verfügung gestellt werden, diese vertraulichen Informationen von Dritten zugänglich gemacht worden sind und diese Dritten die vertraulichen Informationen nicht unter Verletzung von Geheimhaltungspflichten weitergegeben haben.
- die Herausgabe gesetzlich vorgeschrieben ist oder durch rechtskräftigen oder vollstreckungsfähigen Titel festgestellt worden ist. In diesen Fällen sind die Parteien verpflichtet, sich im frühestmöglichen Zeitpunkt zu informieren, damit die jeweils andere Partei gegen die Herausgabepflicht rechtzeitig Einwendungen erheben kann.
Die Beweislast für das Vorliegen eines Ausnahmetatbestands trägt diejenige Partei, die sich auf die Ausnahme von der Vertraulichkeitsverpflichtung beruft.

12.5. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt über die Beendigung dieses Vertrags hinaus.

12.6. Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in dieser Ziffer enthaltenen Bestimmungen ist die verletzende Partei verpflichtet, eine von der verletzten Partei nach billigem Ermessen festzusetzende, und vom zuständigen Gericht der Höhe nach überprüfbare Vertragsstrafe zu zahlen.

13. Schlussbestimmungen

13.1. änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für eine änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

13.2. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, oder für den Fall, dass dieser Vertrag unbeabsichtigte Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung als zwischen den Parteien vereinbart, wie sie die Parteien unter Berücksichtigung des Zwecks dieses Vertrages vereinbart hätten, wenn ihnen beim Abschluss dieses Vertrages die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder das Fehlen der betreffenden Bestimmung bewusst gewesen wäre.

13.3. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nicht zur Anwendung kommen das Wiener übereinkommen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) sowie die im Verhältnis zu Verbrauchern geltenden Regelungen über Fernabsatzverträge gemäß §§ 312c - 312k BGB.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, München.

Version 1.2 Stand: 01. November 2022
QUESAP.software Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Ettaler-Str. 5b
86199 Augsburg
Vertretungsberechtiger Geschäftsführer: Tina Knoch
Telefon: +49 (0)89 121 363 29 oder +49 (0)821 9988 9966
Mail: info@quesap.software
Internetadresse: https://quesap.software
Registergericht: Amtsgericht Augsburg
Registernummer: HRB 34066
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG: DE326351572


Anlage 1: Leistungsbeschreibung
QUESAP Ausbildungsplaner-Pflege

Die aktuelle und detaillierte Leistungsbeschreibung ist auf unserer Homepage unter folgendem Link zu finden: https://quesap.software/praxisapp.html


Anlage 2: Leistungsbeschreibung
QUESAP Ausbildungsplaner-Schule

Die aktuelle und detaillierte Leistungsbeschreibung ist auf unserer Homepage unter folgendem Link zu finden: https://quesap.software/schulapp.html